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Finanzlexikon: stellenbeschreibung

stellenbeschreibung

Eine Stellenbeschreibung dient dazu, eine einzelne Stelle im Unternehmen zu beschreiben. Unabhängig von der Person, welche die Stelle besetzt, wird festgelegt, welche Funktion die Stelle im Betrieb hat und wo sie eingegliedert wird. Stellenbeschreibungen sind für ein reibungsloses Funktionieren der Aufbau- und Ablauforganisation eine wesentliche Hilfe; sie vermeiden Überschneidungen bei der Abwicklung der Aufgaben – zumindest dann, wenn die Schnittstellen eindeutig definiert sind.

Eine Stellenbeschreibung enthält in der Regel folgende Punkte:

* 1. Stellenbezeichnung: Leiter der Abteilung Einkauf Betriebsstoffe
* 2. Rang: Abteilungsleiter
* 3. Stelleneinordnung
o - Unterstellung: Hauptabteilungsleiter
o - Überstellung: Gruppenleiter Gebiete 1 -3, Sektretärin
o - Stellvertretung: vertritt bzw. wird vertreten durch Abtl. Rohstoffe
* 4. Ziele der Stelle:
o z.B. sichere und wirtschaftliche Betriebsstoffbeschaffung
o Beschaffungsplanung mit den Produktionsstellen
* 5. Aufgaben:
o z.B.Überwachung der Preisentwicklung auf dem Markt
o Beobachtung der technischen Entwicklung
o Beobachtung der Konjunkturlage
* 6. Stellenbefugnisse:
o z. B.Abschlußbefugnis bei Verträgen über 5.000,00 EUR
o Abschlußvorbereitung/Verhandlungsführung bei
o Abschlüssen über 15.000,00 EUR
* 7. Anforderungen:
o Ausbildung: z. B. Dipl. Kaufmann/-frau, Dipl. Betriebswirt/-in
o Erfahrung: z. B: mind. 5 Jahre im Einkauf, davon mind. 2 Jahre als Vorgesetzter, verhandlungssicheres Englisch, Verhandlungsgeschick und Fähigkeit zur Mitarbeiterführung

Derartige Stellenbeschreibungen liegen häufig nur in größeren Unternehmen vor. Ihre Erstellung ist zeitaufwendig. Kleine und mittlere Betriebe scheuen deshalb die Arbeit. Zudem ist in kleineren Unternehmen die Stellung bzw. Aufgabenverteilung in der Regel allen Mitarbeitern bekannt.

Die Stellenbeschreibung darf aber nicht mit der Arbeitsplatzbeschreibung gleichgesetzt werden!

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